Schankerlaubnis: CSU-Fraktion befreit Schaustellergewerbe und Vereine von überflüssiger Bürokratie
Pünktlich zum Beginn der Festsaison: Die CSU-Landtagsfraktion macht Schluss mit unnötiger Bürokratie beim Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern. Mit einer gezielten Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen künftig spürbar entlastet: Bereits nach einer Frist von zwei Wochen ab vollständiger Antragstellung gilt die entsprechende Genehmigung automatisch als erteilt, Anträge können einfach per E-Mail gestellt werden. Wenn die Genehmigung als automatisch erteilt gilt, entfällt sogar die Gebühr.



















