„Hebammen leisten Unglaubliches – mit Herz, Kompetenz und oft unter schwierigen Bedingungen“, erklärt der CSU-Landtagsabgeordnete Martin Stock. „Diese Leistung verdient nicht nur Respekt, sondern auch eine faire Vergütung und echte gesellschaftliche Wertschätzung.
Dringlichkeitsantrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest: Hebammen sind vor, während und nach der Geburt eines Kindes wichtige Stützen für die Familien. Der Landtag begrüßt deshalb die Anstrengungen der Staatsregierung, die Hebammenversorgung auch weiterhin zukunftsfest zu gestalten, und fordert die Staatsregierung auf, sich auch künftig und nachdrücklich auf allen Ebenen für eine Stärkung der Hebammen und der Geburtshilfe einzusetzen. Ziel muss es sein, das bayerische System, das anders als in anderen Bundesländern traditionell von freiberuflichen Beleghebammen geprägt ist, nachhaltig zu stützen und zu schützen.
Der Landtag appelliert an die Schiedsstelle, den Verhandlungsparteien schnellstmöglich den Schiedsspruch zu übermitteln, damit sie diesen möglichst rasch geprüft werden und den Rechtsweg beschreiten können.
Begründung:
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen. Sie sind nicht an starre arbeitsrechtliche Vorgaben gebunden und müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen. Sie können die Frauen während der Geburt bedarfsgerecht begleiten und die ambulante Versorgung gut mit der klinischen Geburtshilfe verknüpfen. Historisch gewachsen wird in Bayern klinische Geburtshilfe zu 80 Prozent von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Bundesweit liegt dieser Anteil nur bei rund 20 Prozent.
Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Am 2.4.2025 gab es zu diesem Hebammenhilfevertrag einen Schiedsspruch, der, wie auch der Deutsche Hebammenverband bestätigt, die Einkommenssituation der Beleg-Hebammen im Freistaat deutlich verschlechtert. Deren letzte Vergütungserhöhung liegt nun sieben Jahre zurück. Der Hebammenverband befürchtet jetzt Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent.
Beleghebammen sind jedoch systemrelevant. Sie leisten Unverzichtbares für Frauen und junge Familien in einer extrem vulnerablen Lebensphase. Um zu verhindern, dass Beleghebammen nun im großen Stil aus der Geburtshilfe aussteigen, bedürfen sie einer größeren finanziellen Wertschätzung im Rahmen der Vergütung der Hebammenleistungen. Der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist Teil der Vertragsautonomie der Selbstverwaltung. Die Vertragsverhandlungen nach § 134a SGB V liegen dabei alleine bei den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene. Die Länder sind an den vertraglichen Verhandlungen, insbesondere zu den Vergütungen, nicht beteiligt. Umso wichtiger ist, den Verhandlungspartnern gemeinschaftlich vor Augen zu führen, wie extrem bedeutsam eine faire Bezahlung freiberuflicher Hebammen für die Versorgungssituation der jungen Frauen und Familien ist.
Bayern tut alles in seiner Macht Stehende und unterstützt die überwiegend freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen im Freistaat seit 2018 durch den jährlichen Bayerischen Hebammenbonus von bis zu 1.000 Euro. Zudem erhalten Hebammen unabhängig von ihrem Tätigkeitsfeld seit 2019 eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. Der Freistaat unterstützt so den Aufbau der freiberuflichen Tätigkeit von Hebammen in Bayern. Dafür wurden in den letzten Jahren bereits mehr als 10 Millionen Euro eingesetzt.