Der Hebammenhilfevertrag, der zum 1. November 2025 bundesweit in Kraft getreten ist, hat für freiberufliche Beleghebammen erhebliche Einkommensverluste mit sich gebracht. Die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) beziffert die Einbußen auf rund 12 Prozent pro Geburt. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag handelt: Mit einem Antrag fordert sie die Staatsregierung auf, die bayerische Hebammengebührenverordnung zeitnah zu ändern und den Vergütungsfaktor für Leistungen gegenüber privatversicherten Patientinnen von derzeit 2,0 auf 2,3 anzuheben.
Freiberufliche Hebammen, die Privatpatientinnen betreuen, rechnen ihre Leistungen auf Basis der Hebammengebührenverordnung ab – einem Regelungsbereich, der ausschließlich in der Hand der Länder liegt. Angesichts der finanziellen Belastungen durch den Hebammenhilfevertrag ist es aus Sicht der CSU-Fraktion eine Frage der politischen Verantwortung, diesen Hebel jetzt zu nutzen. Eine Anhebung des Faktors auf 2,3 schafft einen teilweisen Ausgleich und setzt ein klares Signal der Wertschätzung gegenüber einem Berufsstand, der für eine gute geburtshilfliche Versorgung in Bayern unverzichtbar ist. Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention wird den Antrag kommenden Dienstag behandeln.