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Vorschlag der Europäischen Kommission für neue Rückführungsverordnung

23.04.2025 | Europa / Landkreis Miltenberg
(Bild: Landtagsabgeordneter Martin Stock mit dem Europaabgeordneten Manfred Weber)
(Bild: Landtagsabgeordneter Martin Stock mit dem Europaabgeordneten Manfred Weber)

Die EU-Kommission hat am 11.03.2025 einen neuen Vorschlag einer Rückführungsverordnung vorgestellt – eine zentrale Priorität der EVP für diese Legislaturperiode auf EU-Ebne und ein fehlendes Element des Asyl- und Migrationspakts, das für Schengen unerlässlich ist. Dies war eine der Hauptforderungen der EVP für die ersten 100 Tage der neuen EU-Kommission, und wir freuen uns, dass der Richtlinienvorschlag die Prioritäten der EVP konsequent widerspiegelt.

Der Ersatz der bisher gültigen Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 sorgt für eine schnellere, harmonisierte Umsetzung, gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen und klarere Verpflichtungen mit strengeren Konsequenzen. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und ein verstärkter europäischer Ansatz sind entscheidend. Seitens des Europäischen Parlaments werden wir auf zügige Verhandlungen drängen, jedoch ist es an den Mitgliedstaaten, gleichzeitig Bürokratie abzubauen, Behörden effizienter aufzustellen und Verfahren zu vereinfachen, um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Kernpunkte des Kommissionsvorschlags:


Kein Bleiberecht für Kriminelle
Fälle mit Sicherheitsrisiko werden zügig bearbeitet, mit strengeren Einreiseverboten, Inhaftierungen und zwangsweisen Abschiebungen – ohne aufschiebende Wirkung durch Berufungen.

Klarere Verpflichtungen und strengere Konsequenzen für Rückzuführende
• Drittstaatsangehörige müssen während des gesamten Verfahrens mit den Behörden kooperieren und im zuständigen Mitgliedstaat verbleiben, um ein Untertauchen zu verhindern.
Nichtbefolgung hat Konsequenzen, darunter reduzierte Sozialleistungen, verlängerte Einreiseverbote und Geldstrafen.

Neue europäische Rückführungsanordnung und gegenseitige Anerkennung zur Beschleunigung von Rückführungen
• Eine Europäische Rückführungsanordnung ergänzt nationale Rückführungsentscheidungen und sorgt für gegenseitige Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten im Falle eines Untertauchens.
• Mitgliedstaaten umgehen bisher bestehende bürokratische Hürden und setzen Rückführungsentscheidungen anderer Länder um, ohne den Status der betreffenden Person erneut zu prüfen.

Möglichkeit der Inhaftierung, wenn erforderlich, und Einreiseverbote
Klare Inhaftierungsgründe, darunter Fluchtgefahr, Sicherheitsrisiken, Identitätsüberprüfung und Behinderung der Rückführung. Auch unbefugte Sekundärmigration und Rückführungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten gelten als Indikatoren für Fluchtgefahr.
Inhaftierungsdauer wird von 18 auf 24 Monate verlängert, mit längeren Zeiträumen bei bestehenden Sicherheitsrisiken.
Einreiseverbote werden von 5 auf 10 Jahre verlängert – und auf bis zu 20 Jahre bei Sicherheitsrisiken.

Schnellere und effizientere Verfahren

Strengere Rückführungsmaßnahmen gelten für nicht kooperative Personen und solche die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder nicht fristgerecht ausreisen sowie im Fall von unerlaubter Sekundärmigration. Falls nötig, sind Zwangsmaßnahmen erlaubt.
Nur eine gerichtliche Überprüfungsinstanz, im Einklang mit dem Pakt.
• Die aufschiebende Wirkung von Rückführungsentscheidungen ist nicht mehr automatisch gegeben.

Rechtsrahmen für Return Hubs (Rückführungszentren)

• Der Vorschlag ermöglicht die Rückführung von Drittstaatsangehörigen mit einer Rückführungsentscheidung in ein Drittland, mit dem eine Vereinbarung oder ein Abkommen zur Rückführung besteht (Return Hubs – Rückführungszentren).
• Unbegleitete Minderjährige sowie Familien mit Minderjährigen sind hiervon ausgenommen.

Sprachregelung


Ohne eine vernünftige Rückführungspolitik kann eine geordnete Asyl- und Migrationspolitik nicht funktionieren. Heute werden nur rund 20 Prozent derer, die einer Rückkehrentscheidung unterliegen, aus der Europäischen Union zurückgeführt. Hindernisse sind oftmals überlange Verfahren, Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen Behörden und mangelnde Kooperation der abgelehnten Asylbewerber und Herkunftsländer. Als EVP haben wir daher immer deutlich gemacht: Wir brauchen keine Rückführungsverhinderungsrichtlinie, sondern ein effizientes und konsequentes Instrument, um diejenigen ohne Aufenthalts- oder Bleiberecht aus der Union nachhaltig zurückzuführen.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den neuen Verordnungsvorschlag. Die Vorlage als Verordnung erlaubt nicht nur die dringend nötige Straffung und Harmonisierung von Verfahren innerhalb der EU und legt damit die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen. Eine Verordnung erlaubt auch die schnellere Wirksamkeit des Gesetzes. Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag wesentliche unserer Forderungen wie die Pflicht zur Kooperation für Drittstaatsangehörige und strenge Konsequenzen bei Nichteinhaltung, Instrumente gegen Sekundärmigration und erweiterte Reaktionsmöglichkeiten bei Straftätern und Sicherheitsfällen, sowie die Ausweitung und bessere Überprüfbarkeit von Wiedereinreisesperren.

Darüber hinaus eröffnet der Vorschlag die Möglichkeit für bessere und konsequentere Drittstaatskooperation auch mit den sogenannten Return Hubs. Gleichzeitig wird die Rolle, die Frontex bei Rückführungen spielen kann, gestärkt. Schon heute übernimmt die Agentur eine wesentliche Rolle zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation und Durchführung von Rückkehrflügen. Das kann und muss ausgebaut werden.

Der Vorschlag ist damit das fehlende Schlüsselelement des Asyl- und Migrationspakts und ist gleichzeitig unabdingbar zur Wiederherstellung eines funktionierenden Schengen-Raums. Weil er diese integrale Funktion für die Sicherheitsunion hat, und der Teufel wie so häufig im Detail liegt, werden wir ein besonderes Augenmerk auf das logische Ineinandergreifen der unterschiedlichen Elemente legen und Nachschärfungen vorschlagen, wo notwendig. Auf dieser Grundlage gehen wir in die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen im Europäischen Parlament. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten klare Antworten aus der demokratischen Mitte auf die Herausforderungen der Zeit.

Weiteres Verfahren

Als Nächstes werden Europäisches Parlament und Rat über den Vorschlag beraten und entscheiden.

Hintergrund

Im Rahmen des Migrations- und Asylpakets, das Mitte 2026 in Kraft treten wird, können Asylanträge schneller und effizienter bearbeitet werden. Damit dies nachhaltig ist, müssen die Rückführungen umgehend folgen. Mit dem neuen Vorschlag wird diese Lücke geschlossen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird die geltende Rückführungsrichtlinie von 2008 aufgehoben. Auch der 2018 vorgelegte Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Rückführungsrichtlinie wird aufgehoben.

Weitere Informationen


Pressemitteilung der Europäischen Kommission
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Gemeinsamen Europäischen Rückkehrsystems
Statistische Daten zu Rückführungen (eurostat)

Ansprechpartner

Lena Düpont MdEP
Koordinatorin der EVP-Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Telefon: 00322 / 284 53 19
E-Mail: lena.duepont@ep.europa.eu

Martin Stock MdL

Bürgerbüro
Schafbrückenweg 10
63834 Sulzbach am Main
Telefon : 06028 / 217 496 0
Telefax : 06028 / 217 496 9