Vertreter von Europäischem Parlament und Europäischem Rat haben sich am 25.03.2025 auf neue Führerscheinregeln in der EU geeinigt. Die Kommission hatte die Initiative im Frühjahr 2023 vorgelegt. Ziel der neuen Führerschein-Richtlinie Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr zu verringern und Bürokratielasten für Bürger und Behörden abzubauen.
Kernpunkte der Richtlinie
- Keine verpflichtenden Gesundheitsprüfungen: Bei Führerscheinerwerb können die Mitgliedstaaten entweder medizinische Tests oder eine Selbsteinschätzung von den Fahrern einfordern. Bei Führerscheinverlängerung haben die Mitgliedstaaten die Wahl zwischen diesen beiden Optionen oder der Einführung eines nationalen Systems. Am Ende entscheiden die Mitgliedstaaten über die genauen Maßnahmen.
- Der digitale Führerschein wird EU-weit auf dem Mobiltelefon und anderen digitalen Endgeräten abrufbar sein, als Ergänzung zum Karten-Führerschein.
- Begleitetes Fahren: bereits 17-jährige Fahrer können nach dem Konzept „begleitetes Fahren“ Pkw zukünftig europaweit fahren. Für LKW können die Mitgliedstaaten ebenfalls das „begleitete Fahren“ einführen.
- Das Mindestalter für den Erwerb eines LKW-Führerscheins wird von 21 auf 18 Jahre und für Bus-Führerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt.
- Höhere Gewichtsgrenzen für Führerscheine der Klassen B und BE bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, Wohnmobilen und in Sonderfällen wie z.B. Feuerwehren.
- Für einen besseren Schutz von Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder einem E Scooter unterwegs sind, sollen überarbeitete Schulungs- und Prüfanforderungen in den Fahrschulen eingeführt werden.
Sprachregelung
Deutschlands Vorzeigeprojekt macht Schule. Das begleitete Fahren wird endlich europaweit eingeführt. Damit werden in der Realität nicht mehr existierende Grenzen nun endlich auch für Fahranfänger abgebaut. Eine echte Erleichterung – gerade für die Menschen in den Grenzregionen. Als CDU/CSU-Gruppe haben wir uns seit Jahren für diesen Schritt eingesetzt. Das System wird auch freiwillig für Berufskraftfahrer gelten, was zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen kann und ein wichtiger Baustein für die Bewältigung des Fachkräftemangels im Verkehrswesen in Europa sein wird. Auch tausende Freiwillige bei freiwilligen Feuerwehren und andere Zivilschutzeinrichtungen werden von der Überarbeitung profitieren. Zukünftig werden sie Einsatzfahrzeuge mit der Klasse B fahren können, nachdem sie eine zusätzliche Schulung durchlaufen haben. Eine pragmatische Lösung, die denen zugutekommt, die uns helfen.
Darüber hinaus haben Pragmatismus und Vertrauen in die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen statt Bevormundung und unnötige Bürokratie gesiegt. Jeder einzelne Mitgliedstaat darf weiterhin selbst entscheiden, ob er medizinische Test bei Führerscheinerwerb oder erneuerung vorschreibt und damit auf die länderspezifischen Unfallstatistiken reagieren. Auch den Plänen zur Altersdiskriminierung haben wir einen Riegel vorgeschoben. Eine Regelung voll im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Das heutige Verhandlungsergebnis bringt einen echten Mehrwert für Millionen von Fahrerinnen und Fahrern.
In Anbetracht des zusätzlichen Gewichts von Elektro- und Hybridfahrzeugen hat die EVP Fraktion zudem höhere Gewichtsgrenzen für Führerscheine der Klassen B und BE durchgesetzt, um den grünen Wandel zu unterstützen. Mit einer entsprechenden Ausbildung oder Prüfung können Fahrer schwerere Fahrzeuge, einschließlich Wohnmobilen, führen.
Weiteres Verfahren
Im nächsten Schritt werden Europäisches Parlament und Europäischer Rat die neue Richtlinie verabschieden. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann 4 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Einige Bestimmungen (z.B. zu Gewichtsgrenzen) müssen aber bereits früher umgesetzt werden.
Hintergrund
Die Straßenverkehrssicherheit ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Im Jahr 2024 kamen in der Europäischen Union fast 20.000 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu senken, mit einem Zwischenziel bis 2030 um eine Verringerung um 50 Prozent.
Die Straßenverkehrssicherheit fällt in die gemeinsame Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten. Die nationalen und lokalen Behörden sind zuständig für die Umsetzung vor Ort, die EU trägt Sicherheitsvorschriften für Infrastruktur und Fahrzeuge sowie für Fahrversuche und Fahrerlaubnisse bei, koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Behörden und die Bemühungen um den Austausch bewährter Verfahren und finanziert Projekte im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
Die Richtlinie, über die nun eine Einigung erzielt werden konnte, ist Teil des Pakets zur Straßenverkehrssicherheit, das im März 2023 vorgelegt wurde.
Weitere Informationen
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments
Paket für modernisierte Verkehrsvorschriften (Vorschlag der Kommission 1.3.2023)
Ansprechpartner
Jens Gieseke MdEP, Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Telefon: 00322 / 284 55 56
E-Mail: jens.gieseke@ep.europa.eu